Einkaufsvorschriften
- Bestellungen für Waren und/oder Markierungsdienstleistungen werden nur in schriftlicher Form – elektronisch – entgegengenommen. Die Bestellung muss den Namen der bestellenden Firma mit ihren Daten (Name, Adresse, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Telefonnummer, Vor- und Nachname der für die Bestellung verantwortlichen Person) sowie eine Lieferadresse enthalten, falls diese von der Adresse des Bestellers abweicht.
- Bestellungen für nicht gekennzeichnete Ware werden innerhalb von 48 Stunden ab Bestellzeitpunkt für im nationalen Lager verfügbare Ware ausgeführt. Befindet sich das bestellte Sortiment im Zolllager oder im Zentrallager außerhalb Polens, erfolgt die Ausführung innerhalb der nächsten 48 Stunden.
- Die erste Bestellung von neuen Kunden ist per Überweisung auf das angegebene Konto zu begleichen, bevor der Versand erfolgt.
- Bei Vorauszahlung beginnt die Ausführung der Bestellung mit dem Eingang der Bestätigung oder der Buchung der Zahlung im Buchhaltungssystem.
- Der Besteller kann bei weiteren Bestellungen um einen Zahlungsaufschub bitten. Der Lieferant liefert die bestellten Waren auf Kosten des Empfängers mit dem Kurierdienst DPD. Die vom Empfänger zu tragenden Kosten betragen 19,00 PLN netto pro Karton, Nachnahmesendungen 23,00 PLN netto pro Paket. Es besteht auch die Möglichkeit der Lieferung an einen InPost-Paketautomaten zum Preis von 11,38 PLN netto.
- Die Lieferung erfolgt innerhalb von 24 Stunden im gesamten Land ab Abholung der Sendungen durch den Kurier.
- Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Lieferung aufgrund unvorhergesehener Ereignisse zu verzögern.
- Der Empfänger ist verpflichtet, die mit seiner Bestellung übereinstimmenden Sendungen anzunehmen und den Erhalt vom Kurierdienst bestätigen zu lassen.
- Der Besteller kann die Bestellung über seinen eigenen Spediteur abholen, wenn dies zuvor mit dem Vertriebsmitarbeiter vereinbart wurde.
- Bei gekennzeichneter Kleidung wird die Lieferzeit individuell festgelegt, abhängig von der Komplexität und Art der Kennzeichnung.
- Bei einer in Punkt 10 genannten Bestellung ist der Besteller verpflichtet, die zur Genehmigung übermittelten Materialien sorgfältig zu prüfen. Die Überprüfung der Korrektheit des ausgeführten Auftrags obliegt dem Besteller. Agraf haftet nicht für Verluste und entgangene Vorteile des Geschädigten, die aus bei der Genehmigung übersehenen Fehlern resultieren können.
- Die Ausführung der Kennzeichnung von Kleidung beginnt nach Genehmigung der Materialien sowie nach Übermittlung der Zahlungsbestätigung oder der Buchung der Zahlung im Buchhaltungssystem.
- Die Ausführung der Kennzeichnung von Kleidung beginnt mit der Genehmigung der sogenannten Visualisierung in Bezug auf Größe, Platzierung und Farbgebung (festgelegt in CMYK, Pantone oder im Fall von Stickerei die Farbe des Garns gemäß Madeira-Muster); der Besteller ist verpflichtet, sich sorgfältig mit der Visualisierung, dem Probestick/Probedruck sowie der Überprüfung der Musterkorrektheit vertraut zu machen. Bei Fehlern in der Visualisierung, dem Probestick/Probedruck sendet der Besteller Rückinformationen zur Korrektur. Nach Abschluss der Produktion werden Reklamationen NICHT berücksichtigt.
- Der Verkäufer haftet nicht für geringfügige Farbunterschiede beim Druck derselben Grafikdateien (Toleranz von plus/minus 5% Farbabweichung). Aufgrund der Spezifik der Produktion können sich die Platzierung der Drucke im Vergleich zur Visualisierung und auf den einzelnen Exemplaren um ±2 cm unterscheiden. Ein Produkt mit Druck sollte nicht bei einer Temperatur über 30°C gewaschen werden.
- Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen.
- Mengenreklamationen werden innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung bearbeitet.
- Reklamationen unterliegen beschädigten oder von der Bestellung abweichenden Waren. Reklamationen sind innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung in schriftlicher Form elektronisch einzureichen. Verarbeitete Waren sind nicht reklamationsfähig.
- Wenn die Ware an einen vom Besteller angegebenen Ort geliefert wurde, der nicht der Sitz seiner Firma ist, ist der Besteller verpflichtet, die Ware genau zu überprüfen. Reklamationen von Drittunternehmen werden nicht akzeptiert.
- Reklamationen können nur vom Besteller eingereicht werden, was bedeutet, dass die Verantwortung für Mängel nach dem Weiterverkauf der Ware auf den Besteller übergeht.
- Vor der Verarbeitung der bestellten Ware ist der Empfänger verpflichtet, die Qualität, Größe und Farbgebung des gelieferten Sortiments zu überprüfen. Akzeptierte und verarbeitete Waren gelten als genehmigt und konform mit der Bestellung.
- Im Falle einer anerkannten Reklamation trägt der Lieferant die Kosten für die Rücksendung. Die Rücksendung sollte über den vom Lieferanten angegebenen Spediteur erfolgen.
- Im Falle einer Rücksendung der Ware, die auf Gründe seitens des Bestellers zurückzuführen ist, muss die Möglichkeit der Rücksendung vereinbart werden.
- Bei Beschädigungen der Kartons oder sichtbaren Schäden ist der Besteller verpflichtet, in Anwesenheit des Kuriers ein Schadensprotokoll des Spediteurs zu erstellen sowie die gesamte Lieferung zu überprüfen und zu zählen.
Verkauf und Versand ins Ausland – außerhalb der Europäischen Union
- Bestellungen der Ware erfolgen gemäß den Punkten 1 – 5 und 8 – 23.
- Der Verkauf an umsatzsteuerpflichtige Personen wird mit einer Rechnung mit 0% Steuersatz bestätigt.
- Die Lieferzeit wird individuell je nach Lieferland angegeben.
- Die Ware unterliegt der Zollabfertigung.
- Es gelten die Lieferbedingungen DAP. Der Käufer ist verpflichtet, die Importabfertigung in seinem Land zu übernehmen.
- Agraf führt die Exportabfertigung über Zollagenturen durch, die mit den Kurierunternehmen zusammenarbeiten, die den Lieferservice erbringen. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Exportabfertigung in Olsztyn, Białystok und Rzeszów durchzuführen.
- Einzelkunden können Waren mit einem Kassenbeleg und einem TAX FREE-Dokument erwerben. Der Mindestkaufwert beträgt 200,00 PLN brutto. Die Bedingung für die Erstattung der bei Verkauf gezahlten Mehrwertsteuer ist die Vorlage eines von der Landesfinanzverwaltung bestätigten Dokuments über die Ausfuhr der Ware aus dem Gebiet Polens.
Weitere Informationen zu TAX FREE: https://granica.gov.pl/TaxFree/p_kroki.php?v=pl
DEFINITIONEN
- Mengenreklamationen – Eine Mengenreklamation liegt vor bei einem Mangel oder Überschuss an Ware, der innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung festgestellt wird.
- Beschädigte Ware – Als beschädigte Ware gilt ein Sortiment, das keine Gebrauchsspuren aufweist, aber offensichtliche Mängel hat.
- Offensichtliche Mängel – Ein offensichtlicher Mangel ist ein Mangel, der nach genauer Betrachtung des Produkts festgestellt werden kann.
- Versteckter Mangel – Ein Mangel, der sich während des ordnungsgemäßen Gebrauchs zeigt.
- Ordnungsgemäßer Gebrauch – Bedeutet die Einhaltung der auf dem Produktanhänger angegebenen Anweisungen und das Vermeiden von extremen Bedingungen, die einen schnelleren Verschleiß verursachen können.
- Farbunterschiede – Unterschiede, die durch die Verwendung unterschiedlicher Materialien oder verschiedener Lieferungen desselben Sortiments entstehen. Ein Farbunterschied von bis zu 10% wird als nicht vom Original abweichend angesehen.
- Verarbeitete Ware – Als verarbeitetes Produkt gilt ein Sortiment, das einer sekundären Bearbeitung unterzogen wurde. Solche Waren sind nicht reklamationsfähig, es sei denn, es treten versteckte Mängel auf. Farbabweichungen sind kein Mangel und werden nicht als Grundlage für eine Reklamation von verarbeiteter Ware angesehen.
- Produkteigenschaften – Verschiedene Arten von Materialien, die zur Herstellung von Produkten verwendet werden, zeichnen sich durch spezifische physikalische Eigenschaften aus. Bei korrektem Gebrauch unterliegt das Material einem allmählichen Verschleiß gemäß den Normen.